Koalition beschließt Fortführung von nEZ-Auktionen 2027 – Kommentar
Der Koalitionsausschuss hat sich auf eine Fortführung der nEZ-Auktionen im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) im Jahr 2027 geeinigt. Das Preisniveau soll identisch bleiben – ein Preiskorridor von 55 bis 65 €/t CO2 wie im Jahr 2026. Geschäftsführer von Emissionshändler.com® Philipp Heilmann kommentiert:
Die nun erneut bestätigte Einigung zur Stabilisierung der CO₂-Bepreisung im nationalen Emissionshandelssystem im Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 ist zunächst positiv zu bewerten. Für Unternehmen, Marktteilnehmer und Infrastrukturbetreiber ist Planungssicherheit in der Übergangsphase zum EU-ETS 2 essenziell. Besonders wichtig ist dabei, dass offenbar keine direkte Kopplung an den EUA-Preis mehr vorgesehen ist. Eine solche Bindung hätte erhebliche Marktverwerfungen und kaum kalkulierbare Preisrisiken zur Folge haben können. (vgl. Emissionsbrief 03-2026 – Emissionshaendler.com)
Bemerkenswert ist allerdings, dass die als „neue“ Einigung oder Preisbremse dargestellte Verständigung bereits im November 2025 durch die Presse ging. Trotz der damaligen Einigung hatten seitdem erneut aufkommende Diskussionen über mögliche Änderungen und insbesondere eine EUA-Preisbindung erhebliche Unsicherheit am Markt erzeugt.
Erfahrungen aus den Jahren 2022 und 2023 zeigen, dass Unternehmen bei unveränderten nationalen CO₂-Preisen ihre Zertifikate-Beschaffung strategisch verschieben, um Liquiditätseffekte zu generieren. Faktisch wurde die Nachfrage daher Großteils von 2022 auf 2023 verlagert. Zwar ist die Situation nicht eins zu eins auf 2026/2027 übertragbar, da bei den vorgesehenen Auktionen eine begrenzte Auktionsmenge zur Verfügung steht. Je nach konkreter Ausgestaltung könnte es jedoch leicht zu vergleichbaren Effekten kommen. Eine Verschiebung der Nachfrage von 2026 auf 2027 hätte unter anderem unmittelbare Rückwirkungen auf den Bundeshaushalt.
Positiv ist darüber hinaus, dass der für 2026 aufgebaute Auktionsmechanismus über die EEX mit hoher Wahrscheinlichkeit auch 2027 fortgeführt wird. Somit ist der erhebliche operative, regulatorische und technische Aufwand dahinter nicht bloß für ein Übergangsjahr geschehen.
Entscheidend ist jetzt Tempo. Die notwendigen Rechtsakte wie die Anpassung der BEHV und die entsprechenden Beauftragungen und Ausschreibungen für den zentralen Counterpart (EEX) müssen sehr zeitnah erfolgen, um Rechtssicherheit zu schaffen und die Glaubwürdigkeit der „neuen“ Einigung zu unterstreichen.
13.05.2026
Geschäftsführer Philipp Heilmann
