Status der ETS 2-Implementierung in der EU
Die EU steuert auf den Start des zweiten Europäischen Emissionshandelssystems (ETS 2) im Jahr 2028 zu – doch bei der Vorbereitung zeigt sich ein widersprüchliches Bild. Laut dem ETS 2-Tracker der International Emissions Trading Association (IETA) haben inzwischen zahlreiche Mitgliedstaaten die Richtlinie für den neuen Emissionshandel in nationales Recht überführt. In mehreren Ländern kommt die Umsetzung jedoch kaum voran – darunter wichtige Länder wie Frankreich und Polen.
Noch größer ist die Lücke bei der sozialen Flankierung. Obwohl die Europäische Investitionsbank (EIB) seit Februar 2026 eine Frontloading-Fazilität von drei Milliarden Euro bereitstellt, hat bislang kein Mitgliedstaat Mittel beantragt. Die Gelder sollen künftige ETS-2-Einnahmen vorziehen und Investitionen in die Wärme- und Mobilitätswende schon vor 2028 ermöglichen, um so Druck aus dem System zu nehmen und einkommensschwache Haushalte zu entlasten. Dass die Fazilität ungenutzt bleibt, gilt vielen Beobachtern als Warnsignal: Es fehlt offenbar Vertrauen in einen reibungslosen Start des Systems.
Voraussetzung für das Abrufen der Gelder ist das Einreichen eines Klimasozialplans bei der EU-Kommission. Bis Anfang Juni hatte die EU-Kommission erst zwei Pläne formell gebilligt – aus Schweden und Litauen. Zwar liegen inzwischen mehrere Entwürfe vor, doch ohne rasche Genehmigungen und Investitionen droht das ETS 2 sozialpolitisch unvorbereitet zu starten.
15.07.2026
Ihr Emissionshändler.com Team
