Sehr geehrte Damen und Herren,
die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat die Frist zur jährlichen Bestätigung der Kontoangaben im Unionsregister des EU-ETS 1 vom 31.12. auf den 30.06. verschoben. Das teilte die Behörde in ihrem Newsletter vom 20.10.2025 mit. Damit erfülle sie die Erfordernisse der letzten Aktualisierung der EU-Registerverordnung 2019/1122 vom 26.06.2025.
Kontobestätigungen können der DEHSt nunmehr frühestens ab dem 01.04.2026 mitgeteilt werden. Alle vorzeitig eingehenden Bestätigungen finden keine Beachtung.
Wundern Sie sich deshalb bitte nicht, wenn wir uns in diesem Jahr nicht wie gewohnt gen Jahresende für die Kontobestätigungen an Sie wenden!
Stattdessen werden wir rechtzeitig im Mai dafür auf Sie zukommen.
Die zu bestätigenden Daten umfassen wie immer alle Angaben zum Konto und zu den kontobevollmächtigten Personen, inklusive persönlicher Daten. Zusätzlich sind Inhaber von Anlagen-, Luftfahrzeugbetreiber- oder Seeschifffahrtsbetreiberkonten verpflichtet, die spezifischen Angaben zur Anlage, zum Luftfahrzeugbetreiber bzw. Schifffahrtsunternehmen zu überprüfen. Für Handelskonten entfällt die Pflicht zur Bestätigung der Kontoangaben indes gänzlich. Für die Bestätigung der Kontoangaben hat die DEHSt auf ihrer Internetseite ein Formular (Link zur DEHSt-Seite) bereitgestellt.
Bitte beachten Sie: Eine fehlende Bestätigung der Kontoangaben kann zur Sperrung des Kontozugangs aller kontobevollmächtigten Personen eines Unternehmens führen!
Mit freundlichen Grüßen,
