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Sehr geehrte Damen und Herren,

hier ist Ihr Emissionsbrief 01-2026, der Siepraxisnah über den EU-Emissionshandel (EU-ETS 1/EU-ETS 2) und den nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) informiert. Erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Monitoring und Berichtswesen im EU-ETS 1 und nEHS/EU-ETS 2, den börslichen und bilateralen CO₂-Handel und vieles mehr.

Emissionshandel 2026 und danach: Ausblick auf EU-ETS 1, nEHS und EU-ETS 2

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Wir wünschen Ihnen ein Frohes neues Jahr. Wer gehofft hat, der Emissionshandel würde sich zwischen den Jahren etwas beruhigen, wird auch 2026 enttäuscht. Kaum sind die Feiertage vorbei, laufen die Systeme wieder auf Volllast: neue Regelungen, neue Berichtspflichten und alte Preisfragen. Der Emissionshandel bleibt damit, was er schon immer war – ein Thema, das nur mit voller Wachsamkeit von den teilnehmenden Akteuren zu bewältigen ist. Und genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf das, was 2026 regulatorisch, marktlich und operativ auf Unternehmen zukommt. Im folgenden Emissionsbrief werfen wir einen Blick voraus und können vorwegnehmen: Es bleibt spannend.

Einordnung, Markterwartungen und politische Unsicherheiten

Der verpflichtende Emissionshandel tritt 2026 in eine Phase ein, in der politische Grundsatzentscheidungen zunehmend operative Wirkung entfalten. EU-ETS 1, nationaler Emissionshandel (nEHS/BEHG) und EU-ETS 2 entwickeln sich ständig weiter – und das womöglich bald nicht mehr nur isoliert, sondern regulatorisch und marktwirtschaftlich ineinandergreifend. Für Unternehmen bedeutet das: Compliance, Beschaffung und strategische Planung gewinnen an Komplexität, der gerecht zu werden zusätzliche Anstrengungen erfordert.

Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Ausblick auf das Jahr 2026 und den Übergang zu 2027 – mit Fokus auf Verknappung, Zuteilung, Preisbildung und Vollzug
 

I. EU-ETS 1 – strukturelle Verknappung, neue Benchmarks und Markterwartungen

I.I EU-ETS 1 im Jahr 2026: Verknappung als Systemlogik

Das EU-ETS 1 befindet sich in der zweiten Hälfte der Handelsperiode IV (2026–2030). Die grundlegende Stoßrichtung ist eindeutig:
Ein weiter verschärfter linearer Reduktionsfaktor, die aktive Marktstabilitätsreserve (MSR) sowie die schrittweise Reduktion der kostenlosen Zuteilung führen zu einer dauerhaften strukturellen Angebotsverknappung.

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist in diesem Kontext kein eigenständiger Preistreiber, sondern vor allem ein politischer Stabilisator. Er reduziert Carbon-Leakage-Argumente und erleichtert damit eine strengere Ausgestaltung des EU-ETS 1. Für den Markt ist entscheidend: Die Verknappung ist politisch gewollt und regulatorisch abgesichert.


I.II ETS-1-Benchmarks ab 2026: Leaks bestätigen strengere Tendenz

Kurz vor Jahresende wurden in Fachkreisen Benchmark-Werte für den EU-ETS 1 ab 2026 bekannt, die auf eine deutlich strengere Zuteilungsrealität hindeuten. Auch wenn finale Anpassungen nicht ausgeschlossen sind, zeigt sich bereits jetzt ein klares Bild:

  • Für viele Produktbenchmarks sind signifikante Absenkungen vorgesehen.
  • Einzelne Benchmarks werden angehoben, dies bleibt jedoch die Ausnahme.
  • Insgesamt steigt der Druck auf Anlagenbetreiber, Zuteilungslücken über den Markt zu schließen.

Die praktische Konsequenz:
Zuteilung wird stärker denn je zu einem daten- und benchmarkgetriebenen Thema. Fehlerhafte Aktivitätsdaten oder unzureichend vorbereitete Methodenpläne wirken sich unmittelbar auf die Compliance-Kosten aus.


I.III Zuteilungsdaten und Bescheide: Zeitliche Realität berücksichtigen

Im Zuge der Vorbereitung der neuen Zuteilungsperiode hat die DEHSt weitere Hinweise veröffentlicht, unter anderem zum Zuteilungsdatenbericht 2 (ZDB 2) für die Jahre 2024 und 2025. Diese Berichte liefern wichtige Informationen zur Datengrundlage und Systematik der Zuteilung.

Für die operative Planung besonders relevant:
Die Zuteilungsbescheide für die Periode ab 2026 werden erst im Juni 2026 erwartet.

Damit entsteht ein mehrmonatiger Zeitraum, in dem Unternehmen ihre Emissionshandels-Compliance ohne gesicherte Kenntnis der endgültigen Zuteilungsmengen organisieren müssen. Eine rein zuteilungsbasierte Beschaffungsstrategie ist in diesem Umfeld mit erhöhten Risiken verbunden.


I.IV EUA-Preisprognosen 2026: Markterwartungen als Folge der Verknappung

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Verknappung überrascht es nicht, dass sich die mittelfristigen Markterwartungen auf einem erhöhten Preisniveau eingependelt haben. Konsolidierte Prognosen großer Marktakteure ergeben für EUAs zum Jahresende 2026 folgendes Bild:

Kennzahl EUA-Preis (EUR/t CO₂)
Median ca. 85
Durchschnitt ca. 86–88
High-Szenario ca. 110–115
Low-Szenario ca. 70


Der relevante Dezember-2026-Future handelt aktuell knapp unter 90 EUR/t CO₂ und liegt damit leicht oberhalb des Median-Konsenses. Der Markt hat die strukturelle Verknappung im EU-ETS 1 somit bereits teilweise eingepreist, hält jedoch weiterhin sowohl Rückschlag- als auch Engpassszenarien für realistisch.

Für die Praxis bedeutet das: Planung sollte mit Preisbandbreiten erfolgen, nicht mit Punktwerten.


I.V Strompreiskompensation und Industriestrompreis: Entlastung als Standortfaktor

Steigende CO₂-Kosten wirken sich insbesondere über den Strompreis auf die energieintensive Industrie aus. Ab 2026 sind zusätzliche Entlastungsmaßnahmen vorgesehen, darunter:

  • Weiterentwicklungen der Strompreiskompensation,
  • Zuschüsse zu Übertragungsnetzentgelten,
  • sowie die politische Diskussion um einen Industriestrompreis.

Diese Instrumente stehen nicht im Widerspruch zum Emissionshandel, sondern sind dessen notwendige Ergänzung. Eine strukturell schrumpfende Industrie reduziert zwar kurzfristig Emissionen, gefährdet aber langfristig Investitionen und Transformation. Entlastung wird damit zu einem zentralen Standort- und Stabilitätsfaktor. Aufgrund der hohen Relevanz für ETS-pflichtige Unternehmen werden wir dieses Thema künftig stärker in den Fokus nehmen.
 

II. Nationaler Emissionshandel (nEHS / BEHG) – 2026 als Belastungsprobe, 2027 ungeklärt

II.I nEHS-Versteigerungen 2026: Einstieg in den Marktmechanismus

Mit dem Jahr 2026 beginnt im nationalen Emissionshandel eine neue Phase. Erstmals werden nationale Emissionszertifikate (nEZ) in einem Auktionsverfahren an der EEX Leipzig versteigert. Der Preisrahmen ist gesetzlich auf 55 bis 65 EUR/t CO₂ begrenzt.

Die Gesamtversteigerungsmenge wird von der DEHSt bis zum 30. April 2026 bekannt gegeben. Nach Ausschöpfung dieser Menge besteht die Möglichkeit, zusätzliche Zertifikate zum Fixpreis von 68 EUR/t CO₂ an der EEX zu erwerben.

Damit entsteht faktisch ein zweistufiges System:

  1. limitierte Auktionen innerhalb des Korridors,
  2. ergänzender Nachkauf zum fixen, höheren Preis.

II.II Unterdeckung im nEHS: kein theoretisches Risiko

Bereits heute deutet vieles darauf hin, dass die im Korridor verfügbaren Mengen nicht ausreichen werden, um die Emissionen in den nEHS-Sektoren vollständig abzudecken. Bei konstanten Emissionen könnte ein erheblicher Anteil – je nach Annahmen bis zu 50 % – über den Fixpreis-Nachkauf beschafft werden müssen.

Für Unternehmen bedeutet das:
Die effektiven Durchschnittskosten im Jahr 2026 können deutlich über dem Auktionskorridor liegen. Entsprechend sollten Budgets und Beschaffungsstrategien realistisch kalkuliert werden. 


II.III nEHS 2027: Auktionsverlängerung oder Koppelung an das EU-ETS?

Für das Jahr 2027 ist die Ausgestaltung des nationalen Emissionshandels politisch noch nicht abschließend geklärt. Diskutiert werden derzeit insbesondere zwei Optionen:

  • eine Verlängerung der bestehenden Auktionen im Preiskorridor (55–65 EUR/t CO₂),
  • oder eine marktorientierte Preisbildung mit Kopplung an europäische Emissionshandelssysteme.

Ursprünglich war vorgesehen, das nEHS ab 2027 an den Preis des EU-ETS 2 anzubinden; bei Verzögerungen sollte ersatzweise eine Orientierung am EU-ETS 1 erfolgen. Ob und in welcher Form diese für beide Systeme womöglich folgenschwere Idee umgesetzt wird, ist derzeit offen. Eine Bindung an das ETS 1 würde erhebliche Preissprünge beim EUA-Preis nach sich ziehen, da der dann notwendige Absicherungsmechanismus die deutsche EUA-Nachfrage nahezu verdoppelt dürfte.

Die Konsequenz für Unternehmen: 2027 bleibt ein Jahr mit erheblicher regulatorischer Unsicherheit, die aktiv in die Planung einbezogen werden muss.
 

III EU-ETS 2 – Verschiebung auf 2028, keine Planungssicherheit, neue Vollzugsregularien
 
III.I Verschiebung des Starts der EU-ETS 2-Hauptphase: Nachteil für deutsche Unternehmen

Das EU-ETS 2 befindet sich seit dem vergangenen Jahr in der Einführungsphase. Das heißt: Unternehmen müssen bereits über ihre Emissionen berichten, aber noch keine Emissionszertifikate abgeben. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Hauptphase mit Zertifikatehandel Anfang 2027 beginnen sollte. Im vergangenen November haben die EU-Umweltminister jedoch infolge des Drucks insbesondere osteuropäischer Mitgliedstaaten die Verschiebung des EU-ETS 2-Starts auf 2028 beschlossen.

Was wie eine Entlastung klingt, ist in Wirklichkeit ein Nachteil für deutsche Unternehmen, die nun mindestens ein Jahr länger im nEHS einen wesentlich höheren Preis für CO₂-Emissionen bezahlen als in den übrigen europäischen Ländern.
 

III.II Frühere Auktionen, weitere Verschiebung möglich: Planungssicherheit bleibt aus

Kurz vor dem Verschiebungsentschluss hatte die EU-Kommission Maßnahmen zur Eindämmung des anfänglichen Preisniveaus im EU-ETS 2 in Aussicht gestellt. Zu diesen zählt neben einer Anpassung der Marktstabilitätsreserve (MSR 2) und der Vorfinanzierung von Klimaschutzmaßnahmen durch die Europäische Investitionsbank (EIB) auch das Vorziehen des Auktionsbeginns im EU-ETS 2.

Ob frühere Auktionen im Lichte der ETS 2-Verschiebung auf 2028 noch immer auf der Agenda stehen, ist zwar unbekannt, aber naheliegend. Denn der Widerstand der Mitgliedsstaaten ist noch nicht abgeebbt. Während in EU-Kreisen hinter den Kulissen über eine weitere Verschiebung des EU-ETS 2-Starts auf 2030 diskutiert wird, sind weder die preissenkenden Maßnahmen noch die Verschiebung auf 2028 bislang rechtskräftig verabschiedet. Aktuell besteht daher leider kaum Planungssicherheit.

Fest steht: Mit dem Beginn der Auktionen müssen betroffene Unternehmen schnell handeln, um ihre benötigten Zertifikateportfolios aufzubauen. Wer sich trotz hoher Unsicherheit strategisch gut vorbereitet hat, vermeidet nicht nur Risiken, sondern schafft sich nachhaltige Wettbewerbsvorteile.
 

III.III EU-ETS 2-Berichtspflicht: Vollzug konkretisiert sich früher als erwartet

Auch wenn der Start der Handelsphase im EU-ETS 2 noch aussteht, sind Unternehmen bereits zuvor mit konkreten Pflichten konfrontiert. Eine aktuelle Information der DEHSt hat dabei für Aufmerksamkeit gesorgt:

  • Kohleverwender werden in die ETS-2-Berichtspflicht einbezogen,
  • für diese erfolgt die Berichtspflicht ohne verpflichtendes Audit,
  • der ETS-2-Emissionsbericht für 2025 ist erst bis zum 31. Mai 2026 einzureichen.

Diese Anpassungen verdeutlichen, dass sich der EU-ETS 2 bereits vor seinem marktwirtschaftlichen Inkrafttreten regulatorisch weiterentwickelt. Unternehmen sollten die Einführungsphase daher nicht unterschätzen, insbesondere im Hinblick auf Datenflüsse, Verantwortlichkeiten und Abgrenzungsfragen.
 

Fazit: Emissionshandel 2026 erfordert strategische Planung

Die Jahre 2026 und 2027 markieren keine Übergangsphase, sondern eine entscheidende Konsolidierungsphase im europäischen Emissionshandel:

  • Das EU-ETS 1 wird strukturell enger und die Zuteilungen knapper.
  • Das nEHS tritt in eine marktnähere, ab 2027 aber unklare Phase ein.
  • Das EU-ETS 2 ist noch mit vielen Fragezeichen versehen, erfordert aber bereits Aufmerksamkeit.

Der politische Druck auf die Emissionshandelssysteme bleibt hoch. Änderungen des Rechtsrahmens sind nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich.

Für Unternehmen gilt daher: Frühzeitige Analyse, realistische Preisannahmen und flexible Beschaffungsstrategien sind kein Wettbewerbsvorteil mehr – sondern Grundvoraussetzung für Compliance-Sicherheit


Der Emissionshandel bleibt anspruchsvoll – aber er ist kein Blindflug. Wir stehen Ihnen gern zur Seite, um aus den Wirren regulatorischer Komplexität planbare Entscheidungen abzuleiten.