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Sehr geehrte Damen und Herren,

hier ist Ihr Emissionsbrief 05-2026, der Siepraxisnah über den EU-Emissionshandel (EU-ETS 1/EU-ETS 2) und den nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) informiert. Erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Monitoring und Berichtswesen im EU-ETS 1 und nEHS/EU-ETS 2, den börslichen und bilateralen CO₂-Handel und vieles mehr.

BEHG-Reform: CO₂-Preiserhöhung 2027

Mit dem Gesetzentwurf zur dritten Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) will die Bundesregierung den Preiskorridor im nationalen Emissionshandel (nEHS) auch 2027 fortführen. Gleichzeitig soll der Überschussmengenpreis von derzeit 68 auf 73 Euro je Emissionszertifikat steigen. Während wir die damit verbundene Planungssicherheit ausdrücklich begrüßen, sehen wir die geplante Preiserhöhung kritisch.

Die bisherigen Auktionen des Jahres 2026 zeigen bereits sehr geringe Zuteilungsquoten. Bei der ersten Auktion wurden lediglich rund 7 % der nachgefragten Menge zugeteilt, mittlerweile liegt die Quote bei nur noch rund 2 %. Dies benachteiligt insbesondere kleinere Marktteilnehmer, die nicht über die notwendige Liquidität verfügen, um ihren tatsächlichen Bedarf deutlich zu überbieten.

Ein höherer Überschussmengenpreis verstärkt zugleich den wirtschaftlichen Anreiz, bereits im Primärmarkt möglichst hohe Gebotsmengen einzureichen. Dadurch dürften die Zuteilungsquoten auch 2027 unter Druck bleiben.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regel, wonach die Summe der Gebote für ein einzelnes Compliance-Konto höchstens 20 % der Versteigerungsmenge einer Auktion betragen darf, kann diesen Effekt zwar abmildern. Unternehmen mit mehreren rechtlich eigenständigen Compliance-Konten könnten ihre Gebote jedoch weiterhin auf mehrere Konten verteilen.

Kritisch sehen wir auch die Vorgabe, Auktionszertifikate ausschließlich auf Compliance-Konten von BEHG-Verantwortlichen auszuliefern. Die Regelung soll Spekulanten von den Auktionen fernhalten, könnte gleichzeitig aber Finanzierungsmodelle erschweren, die gerade kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zu den Auktionen ermöglichen.

Zudem halten wir den Anteil rein spekulativer, ungehedgter Gebote an den derzeitigen nEZ-Auktionen für überschätzt. Nach unserer Marktbeobachtung stehen hinter hohen Gebotsmengen von Händlern und Finanzintermediären vielfach bereits konkrete Kundenbedarfe, Abnahmeverpflichtungen oder Finanzierungsmodelle. Die Beschränkung der Auslieferung auf Compliance-Konten dürfte den Nachfrageüberhang daher nicht beseitigen, sondern einen erheblichen Teil der Gebotsmengen lediglich zu den Verpflichteten selbst verlagern.

Gebotsbeschränkungen dürften die Zuteilungsquoten nur begrenzt verbessern

Emissionshaendler.com erwartet aufgrund der weiterhin starken wirtschaftlichen Anreize auch für die nEZ-Auktionen 2027 einen Zuteilungspreis von 65 Euro je nEZ. Die vorgesehenen Gebotsbeschränkungen dürften die Zuteilungsquoten zwar etwas verbessern, das grundlegende Missverhältnis zwischen Auktionsangebot und Gebotsmengen aber nicht beseitigen.

Besonders betroffen wären kleinere und kommunale Unternehmen, die ihre Gebotsmengen nicht beliebig ausweiten können. Für einen erheblichen Teil der Verpflichteten könnte der Bezug von Zertifikaten zum höheren Überschussmengenpreis damit zunehmend zum Regelfall werden.

Hinzu kommt ein praktisches Problem für Energievertriebe: Während das Gesetz für 2027 einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Emissionszertifikat vorsieht, kann für einen erheblichen Teil des tatsächlichen Zertifikatebedarfs faktisch ein Preis von 73 Euro anfallen. Für nach 2027 erforderliche Nachkäufe ist sogar ein Preis von 75 Euro vorgesehen.

Diese Differenz ist wirtschaftlich erheblich und gegenüber Kunden schwer vermittelbar, da diese sich regelmäßig auf den gesetzlich kommunizierten Preiskorridor berufen werden. Die Weitergabe der zusätzlichen CO₂-Kosten kann aufgrund bestehender regulatorischer und vertraglicher Rahmenbedingungen zudem rechtlich und wirtschaftlich schwierig sein.

Es gäbe eine einfachere Lösung

Der Gesetzgeber begründet die Anhebung des Überschussmengenpreises insbesondere damit, Nachfrageverschiebungen von 2026 nach 2027 zu verhindern. Aus unserer Sicht gäbe es hierfür ein milderes und zugleich zielgerichteteres Mittel: eine Anpassung des Verkaufskalenders.

Würden unlimitierte Nachkäufe zum Festpreis für das Berichtsjahr 2027 erst nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für 2026 ermöglicht, ließe sich das angestrebte Ziel erreichen, ohne den effektiven CO₂-Preis für einen großen Teil der verpflichteten Unternehmen anzuheben.

Bemerkenswert ist zudem der zeitliche Zusammenhang mit den Veränderungen bei der Finanzierung des Bundeshaushalts und des Klima- und Transformationsfonds (KTF). Zwar fließen die Erlöse aus der nationalen CO₂-Bepreisung weiterhin in den KTF. Gleichzeitig wurden Finanzierungsstrukturen zwischen KTF und Kernhaushalt neu geordnet und zuvor aus dem KTF finanzierte Ausgaben teilweise in den Bundeshaushalt verlagert. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Rolle zusätzliche Einnahmen aus dem höheren Überschussmengenpreis für die öffentlichen Finanzen spielen.

Emissionshaendler.com hat Stellung bezogen

Emissionshaendler.com hat sich über einen Branchenverband mit einer Stellungnahme in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Nach unserem Kenntnisstand haben auch zahlreiche weitere Verbände wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs kritisch bewertet.

Der Gesetzentwurf befindet sich inzwischen im Bundesratsverfahren. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich die Regelungen noch ändern. Angesichts des geplanten Inkrafttretens zum 1. Januar 2027 ist jedoch mit einem zügigen weiteren Verfahren zu rechnen.

Die Stoßrichtung ist bereits erkennbar: Wird die vorgesehene Regelung unverändert umgesetzt, droht vielen verpflichteten Unternehmen eine deutlich höhere tatsächliche CO₂-Kostenbelastung, obwohl der gesetzliche Preiskorridor weiterhin lediglich 55 bis 65 Euro je Emissionszertifikat beträgt.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie die Auswirkungen der geplanten BEHG-Reform auf Ihre Beschaffungsstrategie, Ihre Preisgestaltung oder Ihre CO₂-Kosten bewerten möchten.