Der Brennstoff Koks und Kohle - Feststellung der BEHG-Pflicht
Für die Brennstoffe Koks & Kohle und deren eventueller BEHG-Pflicht gibt es keine einfache Regeln, wie dies bei Gas & Öl meist möglich ist. Die Frage nach der Energiesteuerpflicht - und in der Folge zu einer BEHG-Pflicht - führt leider nur bedingt zu einem Ergebnis. Für möglicherweise betroffenen Unternehmen ist dies ein gefährlicher und stressiger Zustand, da die die BEHG-Pflicht im schlechtesten Falle erst zwei Kahre später durch die Deutsche Emissionshandelssystelle DEHSt festgestellt wird. Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen sowie auch große finanzielle Verluste sind dann für das betroffene Unternehmen die Folge.
Wie ein Unternehmen schnell und unproblematisch eine BEHG-Pflicht erkennen kann, zeigt Emissionshändler.com auf seiner Spezialseite Koks- und Kohle auf.