USA prüfen Gegenmaßnahmen gegen CBAM
„A tariff is a tariff even by a different name“ – mit diesen Worten kritisierte Andrew Puzder, US-Botschafter bei der EU, in einem Gastbeitrag in der Financial Times vom 12. August 2026 den europäischen CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Nun prüft Washington die Auswirkungen des Mechanismus und seiner geplanten Ausweitung. Am 8. Oktober eröffnete das US-Handelsbüro USTR eine öffentliche Konsultation. Stellungnahmen können bis zum 9. November eingereicht werden.
Washington sieht den CBAM als potenzielle Handelsbarriere. Neben zusätzlichen Kosten und Nachweispflichten für US-Exporteure kritisiert die US-Regierung insbesondere die Berechnung der eingebetteten Emissionen. Liegen keine verifizierten unternehmensspezifischen Daten vor, müssen Importeure auf EU-Standardwerte zurückgreifen. Diese werden mit Aufschlägen versehen, die für Stahl und Aluminium 2026 zehn und ab 2028 30 Prozent betragen. Aus Sicht der USA könnten die pauschalen Werte insbesondere Unternehmen benachteiligen, die keine verifizierten Emissionsdaten bereitstellen können. Das USTR untersucht daher auch mögliche handelspolitische Gegenmaßnahmen.
Die Konsultation fällt in eine Phase, in der die EU den CBAM ausweiten will. Vorgesehen ist insbesondere die Einbeziehung weiterer stahl- und aluminiumhaltiger Weiterverarbeitungsprodukte, um Umgehungsmöglichkeiten zu schließen und Wettbewerbsverzerrungen entlang der Wertschöpfungskette zu begrenzen. Als Anwendungsbeginn ist der 1. Januar 2028 vorgesehen.
Während die EU den CBAM als Instrument gegen Carbon Leakage und zur Angleichung der CO₂-Kosten verteidigt, sehen die USA darin einen einseitigen „Klimazoll“. Ob aus der Konsultation konkrete Forderungen oder Gegenmaßnahmen folgen, bleibt offen.
14.10.2026
Ihr Emissionshändler.com Team
