BECV-Antragstellung für Unternehmen
Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) ermöglicht Unternehmen bestimmter energie- und handelsintensiver Branchen eine teilweise Kompensation der CO₂-Kosten aus dem nationalen Emissionshandel (nEHS/BEHG).
Die Entlastung soll Wettbewerbsnachteile und Carbon Leakage vermeiden.
Wer ist antragsberechtigt?
Die BECV gilt für Unternehmen aus beihilfeberechtigten Sektoren und Teilsektoren. Entscheidend sind insbesondere:
- Branchen- bzw. WZ-Zuordnung
- Brennstoff- und Emissionsdaten
- Erfüllung der regulatorischen Voraussetzungen
Je nach Branche und Emissionsintensität können erhebliche Teile der CO₂-Kosten kompensiert werden.
Was Unternehmen beachten müssen
Die Antragstellung erfordert umfangreiche Nachweise und eine belastbare Datengrundlage. Typische Anforderungen sind:
- Prüfung der BECV-Antragsberechtigung
- Nachweis relevanter Brennstoff- und Emissionsmengen
- Energie- oder Umweltmanagementsysteme
- Dokumentation von Klima- und Effizienzmaßnahmen
- fristgerechte und formgerechte Antragstellung
Mit dem Übergang zu Auktionen im nationalen Emissionshandel gewinnt zudem die belastbare Bewertung zukünftiger CO₂-Kosten weiter an Bedeutung.
Unsere Unterstützung
Wir übernehmen die BECV-Antragstellung für Unternehmen und begleiten den Prozess von der Prüfung der Antragsberechtigung bis zur Einreichung.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Prüfung der BECV-Relevanz und Sektorzuordnung
- Unterstützung bei Datenerhebung und Nachweisführung
- Erstellung und Koordination der Antragsunterlagen
- Fristen- und Verfahrensmanagement
- Begleitung bei Rückfragen im Verfahren
So lässt sich der administrative Aufwand reduzieren und die Antragstellung strukturiert umsetzen.
Sie möchten unsere Unterstützung bei der Beantragung Ihrer BECV-Kompensation? Melden Sie sich gerne unter Tel: +49 (0)30-398 8721-10 oder per E-Mail bei uns!
