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BECV-Antragstellung für Unternehmen

Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) ermöglicht Unternehmen bestimmter energie- und handelsintensiver Branchen eine teilweise Kompensation der CO₂-Kosten aus dem nationalen Emissionshandel (nEHS/BEHG).

Die Entlastung soll Wettbewerbsnachteile und Carbon Leakage vermeiden.

Wer ist antragsberechtigt?

Die BECV gilt für Unternehmen aus beihilfeberechtigten Sektoren und Teilsektoren. Entscheidend sind insbesondere:

  • Branchen- bzw. WZ-Zuordnung
  • Brennstoff- und Emissionsdaten
  • Erfüllung der regulatorischen Voraussetzungen

Je nach Branche und Emissionsintensität können erhebliche Teile der CO₂-Kosten kompensiert werden.

Was Unternehmen beachten müssen

Die Antragstellung erfordert umfangreiche Nachweise und eine belastbare Datengrundlage. Typische Anforderungen sind:

  • Prüfung der BECV-Antragsberechtigung
  • Nachweis relevanter Brennstoff- und Emissionsmengen
  • Energie- oder Umweltmanagementsysteme
  • Dokumentation von Klima- und Effizienzmaßnahmen
  • fristgerechte und formgerechte Antragstellung

Mit dem Übergang zu Auktionen im nationalen Emissionshandel gewinnt zudem die belastbare Bewertung zukünftiger CO₂-Kosten weiter an Bedeutung.

Unsere Unterstützung

Wir übernehmen die BECV-Antragstellung für Unternehmen und begleiten den Prozess von der Prüfung der Antragsberechtigung bis zur Einreichung.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Prüfung der BECV-Relevanz und Sektorzuordnung
  • Unterstützung bei Datenerhebung und Nachweisführung
  • Erstellung und Koordination der Antragsunterlagen
  • Fristen- und Verfahrensmanagement
  • Begleitung bei Rückfragen im Verfahren

So lässt sich der administrative Aufwand reduzieren und die Antragstellung strukturiert umsetzen.

Sie möchten unsere Unterstützung bei der Beantragung Ihrer BECV-Kompensation? Melden Sie sich gerne unter Tel: +49 (0)30-398 8721-10 oder per E-Mail bei uns!