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Kurzinformation zur geplanten BEHG-Reform 2027

Sehr geehrte Damen und Herren,

der aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sieht vor, die Auktionen für nationale Emissionszertifikate (nEZ) auch im Jahr 2027 fortzufüren. Gleichzeitig soll der Überschussmengenpreis von 68 auf 73 EUR je nEZ angehoben werden. Der Entwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und kann sich daher inhaltlich noch ändern. Da das Bundeskabinett den Gesetzentwurf bereits abgesegnet hat, sind große Änderungen nicht mehr zu erwarten.

Angesichts des höheren Überschussmengenpreises sowie der regulären weiteren Verknappung der Gesamtversteigerungsmenge erwarten wir trotz Fortführung des Preiskorridors eine ähnlich starke Überzeichnung wie bereits im Jahr 2026. Aus heutiger Sicht gehen wir daher davon aus, dass der Zuteilungspreis am oberen Ende des Preiskorridors bei 65 EUR liegen wird.

Sollte die Regelung unverändert in Kraft treten, ist zudem damit zu rechnen, dass ein erheblicher Teil des Zertifikatebedarfs zum Überschussmengenpreis von 73 EUR beschafft werden muss, selbst wenn bei jeder Auktion der gesamte Jahresbedarf geboten wird.

Wir empfehlen daher, diese Unsicherheit bereits heute bei der Kalkulation von Jahrespreisen und der Vertragsgestaltung für 2027 angemessen zu berücksichtigen und entsprechende Preisanpassungsmöglichkeiten möglichst offenzuhalten. Auf Basis der Erfahrungen aus dem laufenden Jahr sollte zudem geprüft werden, ob und in welchem Umfang Gebotsmengen oberhalb des eigenen Jahresbedarfs möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Sprechen Sie uns hierzu gern direkt an. Wir können gemeinsam mit Ihnen verschiedene Beschaffungsszenarien durchrechnen und daraus konkrete Handlungsoptionen für 2027 ableiten.

Wir verfolgen das Gesetzgebungsverfahren eng und bringen unsere fachliche Expertise aktiv in die Diskussion ein. Über wesentliche Entwicklungen informieren wir Sie frühzeitig, sodass Beschaffungsstrategie und Vertragsgestaltung rechtzeitig an den endgültigen Rechtsrahmen angepasst werden können.

Für weitere Informationen und unsere ausführliche Einschätzung zur geplanten BEHG-Novelle klicken Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen,