Emissionshandel für die Schifffahrt soll verschärft werden
Im Zuge ihres EU-ETS 1-Reviews im Juli 2026 hat die EU-Kommission Änderungen für die Schifffahrt angekündigt.
So soll der Anwendungsbereich künftig auf bestimmte kleinere Schiffe zwischen 400 und 5.000 BRZ ausgeweitet werden. Betroffen sind unter anderem kleinere Transportschiffe, Öl- und Gas-Tanker sowie Fähren, die gleichzeitig Personen und Fahrzeuge transportieren. Zudem wird die sogenannte Umschlagsklausel angepasst, um eine mögliche Umgehung des Emissionshandels durch Zwischenstopps in Häfen außerhalb der EU zu erschweren. Unter anderem soll der Kreis der als „benachbarte Container-Umschlaghäfen“ eingestuften Häfen erweitert und die entsprechende Liste künftig jährlich überprüft werden. Darüber hinaus ist ein neuer ETS-finanzierter Fördermechanismus für nachhaltige Kraftstoffe und klimafreundliche Antriebstechnologien geplant. Damit sollen Einnahmen aus dem Emissionshandel stärker für die Dekarbonisierung der Schifffahrt eingesetzt werden.
Auf internationaler Ebene kommt die Entwicklung eines globalen CO2-Bepreisungssystem für die Schifffahrt kaum voran. Die IMO hat die für 2025 geplante Verabschiedung ihres Net-Zero Frameworks um ein Jahr vertagt. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht auch eine Anpassung der ETS-Regelungen für die Schifffahrt vor, falls es zu einer internationalen Einigung kommt. So soll eine doppelte finanzielle Belastung für Unternehmen vermieden werden.
Die Vorschläge der Kommission sind noch nicht beschlossen und können im weiteren Verfahren durch Parlament und Mitgliedstaaten verändert werden.
09.09.2026
Ihr Emissionshändler.com Team
