EU erwägt Einsatz von Artikel-6-Credits
Die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zur künftigen Nutzung internationaler Artikel-6-Credits für das EU-Klimaziel 2040 ist abgeschlossen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie hochwertige internationale Emissionsminderungen künftig zur europäischen Klimapolitik beitragen können. Die Diskussion gewinnt an Bedeutung, nachdem die EU im Rahmen ihres 2040-Ziels vorgesehen hat, bis zu fünf Prozent des Minderungsziels ab 2036 durch internationale Credits zu erfüllen.
Im Raum stehen mehrere denkbare Ansätze. Vielfach wird vorgeschlagen, Artikel-6-Credits nur als Backup-Lösung einzusetzen, anstatt deren Nutzung von vornherein bei der Planung staatlicher Klimaschutzmaßnahmen mit einzubeziehen. Staaten, die ihre Klimaziele unvorhergesehen verpasst haben, könnten so ihre überschüssigen Emissionen in begrenztem Maße durch Kauf internationaler Zertifikate kompensieren.
Eine weitere Möglichkeit wäre eine Einbindung in das EU-ETS durch eine Zulassung internationaler Credits als ergänzende Compliance-Einheit alternativ zu EUAs. Diese Option gilt allerdings aufgrund der Erfahrungen aus der Kyoto-Ära, als internationale Credits (CER/ERU) zeitweise erheblichen Preisdruck im ETS auslösten, als eher unwahrscheinlich. Während bilaterale staatliche Kooperationen nach Artikel 6.2 den internationalen Markt derzeit prägen, befindet sich der zentral organisierte UN-Mechanismus nach Artikel 6.4 – häufig als Nachfolger des Clean Development Mechanism (CDM) betrachtet – derzeit noch im operativen Hochlauf.
20.05.2026
Ihr Emissionshändler.com Team
