
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier ist Ihr Emissionsbrief 03-2026, der Siepraxisnah über den EU-Emissionshandel (EU-ETS 1/EU-ETS 2) und den nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) informiert. Erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Monitoring und Berichtswesen im EU-ETS 1 und nEHS/EU-ETS 2, den börslichen und bilateralen CO₂-Handel und vieles mehr.
Koppelung von nEZ- an EUA-Preis 2027: Risiko für das EU-ETS 1
Nachdem der operative Start des europäischen Brennstoffemissionshandels EU-ETS 2 auf 2028 verschoben werden soll, steht Deutschland vor der Herausforderung, das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) noch ein Jahr länger in vollem Umfang fortzuführen. Eine noch immer offene Frage dabei lautet: Wie soll im Jahr 2027 der Preis für nationale Emissionszertifikate (nEZ) gebildet werden?
Die aktuell geltende Rechtslage sieht eine Kopplung an den EUA-Preis vor. Doch diese Option birgt ein erhebliches Risiko für den bestehenden europäischen Emissionshandel EU-ETS 1 – welches wir im vorliegenden Emissionsbrief 03-2026 beleuchten.
Politische Debatte und Verschiebung des EU-ETS 2
Im November des vergangenen Jahres beschlossen die EU-Umweltminister nach intensiven Verhandlungen auf europäischer Ebene die Verschiebung des operativen EU-ETS 2-Starts von 2027 auf 2028. Ausschlaggebend hierfür waren Bedenken hinsichtlich sozialer Auswirkungen infolge steigender CO₂-Preise auf Heiz- und Kraftstoffe, insbesondere von Seiten osteuropäischer Mitgliedsstaaten.
Zwar hatte EU-Klimaschutzkommissar Wopke Hoekstra kurz zuvor ein Maßnahmenpaket angekündigt, um den Anfangspreis im EU-ETS 2 zu begrenzen – darin waren unter anderem eine Anpassung der Marktstabilitätsreserve (MSR2), ein früherer Auktionsstart sowie eine Vorfinanzierung von Transformationsinvestitionen durch die Europäische Investitionsbank (EIB) vorgesehen – dennoch setzte sich die Position der Verschieber auf EU-Ebene durch.
Für Deutschland ergibt sich daraus die Notwendigkeit, das nEHS, welches ursprünglich vom EU-ETS 2 abgelöst werden sollte, auch 2027 vollumfänglich fortzuführen. Demzufolge braucht es einen Preismechanismus für nEZ im Jahr 2027 – eine Frage, die noch nicht abschließend geklärt ist. Denn eine einfache Fortführung des bisherigen Festpreissystems ist aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht möglich – faktisch würde es sich hierbei nämlich um eine Steuer handeln, für deren Erhebung dem Bund womöglich die Kompetenz fehlt.
Damit ist klar, ab 2027 braucht das nEHS ein marktbasiertes Preissystem.
Weiterführung von nEZ-Auktionen aus 2026 denkbar
Ein erster Schritt in diese Richtung wurde bereits 2026 mit der Einführung eines Auktionssystems für nEZ mit Preiskorridor und begrenzter Zertifikatemenge gegangen – wobei diese Logik durch eine erneute Festpreisphase ohne Mengenbegrenzung für die Überschussnachfrage gegen Ende des Jahres wieder aufgeweicht wird. Eine Möglichkeit wäre, dieses Auktionssystem auch im Jahr 2027 fortzuführen. Genau darauf hatten sich die Vize-Fraktionsvorsitzenden der beiden Koalitionsparteien, Andreas Jung (CDU) und Esra Limbacher (SPD), ebenfalls noch im November geeinigt.
Ob eine Fortführung des Auktionssystems mit Festpreisphase gen Jahresende ausreicht, um die verfassungsrechtlichen Bedenken auszuräumen, ist allerdings unsicher. Zudem bedarf es hierzu einer Gesetzesänderung, die bis dato nicht erfolgt ist. Namentlich müssen die §§16-17 in der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) angepasst werden, die zurzeit für den Fall einer EU-ETS 2-Verschiebung ausdrücklich eine Koppelung des nEZ-Preises an den EUA-Preis vorsehen.
Eine UBA-Studie aus dem Herbst 2025, die sich mit dem Thema nEZ-Preisbildung beschäftigt, weist auf potenzielle Ineffizienzen niedriger nEZ-Auktionspreise hin und betont vor diesem Hintergrund die Bedeutung ausreichend hoher CO₂-Preise. Vielfach wurde daraus die Forderung abgeleitet, die Koppelung an den EUA-Preis beizubehalten, da man davon ausging, das EUA-Preisniveau 2027 werde deutlich über dem nEZ-Preiskorridor 2026 liegen. Nach dem deutlichen Preisrückgang bei EUAs seit Mitte Januar liegt das aktuelle Preisniveau mit rund 70 €/t CO₂ allerdings nur noch knapp über dem oberen Ende der nEZ-Auktionsbandbreite von 65 €/t CO₂ bzw. dem Festpreis von 68 €/t CO₂, wodurch sich die ursprünglich erwartete deutliche Preisdifferenz und die damit verbundenen Mehreinnahmen für den Staat zunehmend relativieren.
Ohnehin sind die Kollateralschäden, die eine Koppelung an den EUA-Preis mit sich bringen könnte, so verheerend, dass die Politik gut beraten wäre, sich auf eine alternative Lösung zu besinnen – denn was auf den ersten Blick wie eine pragmatische Lösung erscheinen mag, könnte sich in der Praxis als hochproblematisch erweisen.
Koppelung an EUA-Preis: Massive Zusatznachfrage nach EUA
Eine direkte oder indirekte Kopplung des nEZ-Preises an den EUA-Preis hätte voraussichtlich deutliche EUA-Preisanstiege zur Folge. Der zentrale Mechanismus dahinter: Unternehmen im nEHS müssten zur Absicherung gegen Preisrisiken entsprechende Hedging-Strategien entwickeln, was einen massiven Anstieg bei der EUA-Nachfrage nach sich ziehen würde.
Ein Blick auf die Zahlen verrät, wie ernst diese Situation wäre: Die Abgabemenge im EU-ETS 1 lag 2024 bei rund 1,2 Mrd. t CO₂, im nEHS beläuft sich die Größenordnung auf knapp 300 Mio. t CO₂ pro Jahr. Demnach könnte sich eine Nachfragesteigerung um ~20-30 % am EUA-Markt ergeben, was den europäischen CO₂-Preis merklich in die Höhe treiben würde. Selbst wenn nur ein Teil dieser Mengen zur Absicherung genutzt würde, könnte dies den EUA-Markt spürbar verzerren. Eine plötzliche Zusatznachfrage könnte zudem die Marktstabilitätsmechanismen unter Druck setzen. Die Planungssicherheit für Industrieunternehmen würde durch die Preiskoppelung europaweit beeinträchtigt. Dies ist besonders kritisch vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Debatte über das EU-ETS 1 und die europäische Wettbewerbsfähigkeit, in der vielfach bereits heute zu hohe EUA-Preise moniert werden.
Hinzu kommt eine mögliche Überlastung der Behörden infolge massenhafter neuer Handels-Kontoeröffnungen im Unionsregister. Da es unwahrscheinlich ist, dass Banken entsprechende Finanzprodukte in großer Zahl für gerade einmal ein Jahr anbieten würden, müssten sich die Unternehmen entweder selbst oder über Intermediäre ein ausreichendes Volumen an EUA zur Absicherung zulegen. Bei rund 2.000 Unternehmen im nEHS kann man sich denken, was das für eine chronisch überlastete Behörde wie die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) bedeuten dürfte.
Mögliche Rückwirkungen von 2027 auf 2026
Im Zuge der Auswirkungen des Irankrieges auf die Energiepreise insbesondere an der Zapfsäule werden zunehmend Entlastungsmöglichkeiten diskutiert. Preisdeckel, Mehrwert – oder Energiesteuersenkungen sind im Zentrum der Diskussion, ein Aussetzen oder deutliches Abschwächen des nEHS werden aber auch diskutiert. Das ist handwerklich jedoch nicht so einfach darzustellen und birgt ein hohes Risiko unbeabsichtigter Nebenwirkungen.
Sollte sich die Politik anstelle der EUA-Preiskopplung für eine Fortführung des Auktionssystems von 2026 entscheiden, gilt es einiges zu bedenken. Wenn der nEZ-Preis 2027 im Vergleich zu 2026 stagniert oder sinkt, könnten Unternehmen in der Folge ihre Zertifikatekäufe strategisch verschieben, wodurch der Staat eventuell auf einen Großteil seiner nationalen Emissionshandels-Einnahmen ein Jahr länger warten müsste als geplant. Eben dieser Effekt ließ sich bereits in den Jahren 2022/2023 beobachten, als die Regierung infolge des Ukraine-Kriegs den nEZ-Preis in zwei aufeinanderfolgenden Jahren gleichbleiben ließ. Die sicherste Alternative aus Staatseinnahmensicht wäre es, den nEZ-Preis weiter steigen zu lassen. Auf der anderen Seite würde dadurch der deutschen Wettbewerbsnachteil gegenüber den europäischen Nachbarstaaten ohne CO₂-Preis noch weiter verschärft und Verbraucher stärker belastet.
Um unerwünschte Rückwirkungen bei sinkenden Preisen zu vermeiden, kommt es maßgeblich auf die konkrete Ausgestaltung von Versteigerungsmengen und -Zeitpunkten an. Entscheidend ist insbesondere, ob verpflichtete Unternehmen bereits vor der Compliance-Deadline am 30.09.2027 Zugang zu Zertifikaten mit der Jahreskennung 2027 (nEZ 27) erhalten. Sofern dies der Fall wäre und gleichzeitig, entsprechend der aktuellen Systematik (§ 9 BEHG i. V. m. § 29 BEHV), eine Verwendung dieser Zertifikate für Vorjahre möglich bliebe, entstünde ein erheblicher Arbitrageanreiz. Unternehmen würden ihre Nachfrage nach nEZ 26 deutlich reduzieren und stattdessen günstigere nEZ 27 vorziehen, wodurch die Gebotsmengen in den 2026er-Versteigerungen sinken und die Preisbildung im Preiskorridor verzerrt würde.
Die daraus resultierenden Kostenvorteile würden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht an die Verbraucher weitergegeben, sondern primär bei großen, kapitalstarken Verpflichteten verbleiben, wie bereits 2022 im Kontext der identischen Preisniveaus zu beobachten war. Im Ergebnis würden damit ausgerechnet jene Unternehmen überproportional profitieren, die politisch aktuell im Fokus von Übergewinnsteuer-Debatten stehen.
Fazit
Infolge der EU-ETS 2-Verschiebung muss sich die Politik auf einen neuen verfassungskonformen Preisbildungsmechanismus für nEZ im Jahr 2027 einigen. Eine Koppelung an den EUA-Preis, wie die aktuell geltende Rechtslage ihn vorsieht, mag auf den ersten Blick naheliegend erscheinen, birgt jedoch erhebliche Risiken für den EU-ETS 1. Eine Fortführung des Auktionssystems von 2026 bietet sich an, muss aber mit Blick auf technische Detailfragen wie mögliche Rückwirkungen auf den nEZ-Markt 2026 genau geprüft werden. Die aktuellen energiepolitischen Verwerfungen im Zuge des Iran-Konflikts erhöhen den Druck für schnelle Entlastungen. Genau darin liegt jedoch das Risiko. Eingriffe in ein komplexes System wie das nEHS können erhebliche Nebenwirkungen haben; hier braucht es weniger Aktionismus als vielmehr kluge Steuerung und politische Fortüne.
Für betroffene Unternehmen im nEHS bleibt die Lage gewohnt ungewiss: Weder Preisniveau noch Preisbildungsmechanismus für 2027 sind abschließend geklärt. Vertragsgestaltungen ab 2027 sollten demnach ausreichend Flexibilität für CO₂-Kosten enthalten, um nicht am Ende auf unerwarteten Kosten sitzen zu bleiben.
Für ETS 1-pflichtige Unternehmen zeichnet sich ein mögliches düsteres Szenario mit plötzlich rasant steigenden EUA-Preisen ab, sollte die deutsche Bundesregierung – um es mit den Worten eines führenden CDU-Politikers zu sagen – nicht rechtzeitig „ins Handeln kommen“, um ein drohendes Fiasko abzuwenden. Dieses Risiko wird derzeit von keinem EUA-Analysten abgebildet, was bei einem umsichtigen politischen Eingriff hoffentlich folgenlos bleibt.
