Sehr geehrte Damen und Herren,
am Mittwochmorgen, den 05.11.2025 haben die EU-Umweltminister die Verschiebung des Starts der Handelsphasedes neuen europäischen Emissionshandelssystems für Brennstoffe (EU-ETS 2)von 2027auf 2028 bekannt gegeben. Emissionszertifikate müssten demnach erstmals im Jahr 2029 abgegeben werden. Die Verschiebung um ein Jahr war von der EU als Möglichkeit vorbehalten worden, um auf außerordentlich hohe Energiepreise reagieren zu können. Nun soll sie eingesetzt werden, um Bedenken seitens zahlreicher EU-Mitgliedsstaaten, insbesondere in Osteuropa, auszuräumen, die sich angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage Sorgen hinsichtlich der zu erwartenden Belastung durch hohe CO2-Preise für Bürger und Unternehmen machen. Der Beschluss geht einher mit einer Abschwächung des EU-Klimaziels für 2040, welches nunmehr eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 90% gegenüber 1990 vorsieht, wovon bis zu 5% mithilfe von Emissionsgutschriften aus Drittländern abgedeckt werden können. Die EU-Kommission muss den Beschluss noch offiziell verabschieden, ehe er rechtskräftig wird.
Deutschland war auf die mögliche Verschiebung des EU-ETS 2-Starts bereits vorbereitet und hat diese im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) explizit bedacht. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) wird demnach weitergeführt, bis die Handelsphase des EU-ETS 2 beginnt. Die bereits heute geltende Berichtspflicht nach EU-ETS 2 bleibt für betroffene Unternehmen unverändert bestehen. Unklarheiten bestehen hinsichtlich des Preismechanismus für nationale Emissionszertifikate (nEZ) ab 2027. Geplant ist, dennEZ-Preis in diesem Fall an den EUA-Preis zu koppeln, d.h. den Emissionszertifikatepreis des europäischen Anlagenemissionshandels (EU-ETS 1). Deutsche Unternehmen sind durch die ETS 2-Verschiebung tendenziell im Nachteil, da sie einen höheren CO2-Preis bezahlen müssen, als dies im Rest Europas der Fall ist. Von der mangelnden Planungssicherheit infolge des Schlangenlinienkurses in der EU-Klimapolitik sind alle betroffen.
Wir melden uns rechtzeitig wieder bei Ihnen, wenn neue für Sie relevante Informationen zum Start und der Ausgestaltung des EU-ETS 2 bekannt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
