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Die kostenlose Zuteilung

Der Zuteilungsantrag

Inwiefern emissionshandelspflichtige Anlagenbetreiber Anspruch auf eine kostenlose Zuteilung haben und in welcher Höhe die Zuteilung letztendlich ausfällt hängt von vielen Faktoren ab.

Die kostenlose Zuteilung erfolgt heute in erster Linie auf Basis von Effizienzstandards. Die Anlagen, die EU-weit hinsichtlich der CO2-Intensiät ihrer Produktion die höchste Effizienz aufweisen, setzen die sog. Benchmarks. Eine weniger effiziente Anlage erhält trotz eines höheren Bedarfs an Zertifikaten lediglich eine Zuteilung in Höhe des für sie angelegten Benchmarks.
Sektoren mit emissionshandelspflichtigen Anlagen, die sich in intensivem Wettbewerb mit in Drittstaaten ansässiger Konkurrenz befinden, können die Kosten, die ihnen durch den Erwerb von Emissionszertifikaten entstehen, nicht an ihre Kunden weitergeben. Produktionsverlagerungen und somit Verlagerungen von Treibhausgasemissionen aus dem überwachten Bereich des EU-ETS in Länder mit keinem oder einem geringeren Klimaschutz könnten die Folge sein. Dieses Risiko wird Carbon Leakage bezeichnet.

Alle Carbon Leakage-gefährdeten Sektoren bzw. Produkte, die auf einer von der EU erstellten sog. Carbon Leakage Liste zusammengefasst werden, erhalten eine 100 %-ige kostenlose Zuteilung unter Berücksichtigung des angewendeten „Benchmarking“.
Stromerzeuger hingegen, die problemlos die durch den Emissionshandel bedingten Kosten an ihre Kunden weiterreichen können, erhalten keine kostenlosen Zuteilungen.

Der Antrag für eine kostenlose Zuteilung ist immer rechtzeitig vor Beginn einer Handelsperiode zu stellen.
Für die zweite Zuteilungsperiode der aktuell  4. Handelsperiode (2026-2030) wird die Frist für die Einreichung eines Zuteilungsantrags vermutlich der 30.06.2024 sein
Die Stellung eines Zuteilungsantrags bedeutet für einen Anlagenbetreiber einen hohen zeitlichen Aufwand, der je nach Komplexität der Anlage etwa 10-20 Arbeitstage eines spezialisierten Mitarbeiters in Anspruch nimmt.

Anhand des Zuteilungsantrags wird seitens der EU über die Zuteilung gleich für mehrere Jahre entschieden. Beim kommenden Zuteilungsantrag für die zweite Zuteilungsperiode der vierten Handelsperiode geht es um die Jahre 2026-2030.

Aus diesem Grund ist ein sorgfältig erarbeiteter Zuteilungsantrag, der alle Möglichkeiten zur Sicherung der maximalen Menge an kostenlosen Zertifikaten ausschöpft, unerlässlich. Tun Sie dies nicht, geht Ihnen unnötig Geld verloren und Sie müssen fehlende Zertifikate zu hohen Preisen am Markt hinzukaufen.

Die Komplexität eines Zuteilungsantrags sowie dessen Chancen und Risiken liegen in einigen Stellschrauben, die maßgeblich die Höhe der Zuteilung beeinflussen. Dies sind insbesondere 

  • die Strukturierung Ihrer Anlage/ Bilanzgrenzen
  • die korrekte Berücksichtigung aller zuteilungsberechtigten Elemente
  • Berücksichtigung der korrekten historischen Aktivitätsraten
  • die korrekte Anwendung von Effizienzstandards für die einzelnen Zuteilungselemente
  • die Carbon Leakage Prüfung (Wahl des korrekten NACE-Codes)
  • Die korrekte Berücksichtigung verschiedener Kürzungsfaktoren

Sofern Sie als verantwortlicher Betreiber über keinen spezialisierten und erfahrenen Mitarbeiter verfügen, der sich zu gegebener Zeit 15-30 Tage mit den Arbeiten rund um den Zuteilungsantrag beschäftigen kann, sollten Sie sich rechtzeitig nach externer Hilfe umschauen.

Sofern Sie konkrete Hilfe bei der Erstellung Ihres Zuteilungsantrags benötigen, weil sich in Ihrem Unternehmen nicht ausreichend erfahrene Mitarbeiter für diese komplexe Arbeit finden lassen, sich Ihre maximal mögliche Zuteilungshöhe nicht entgehen lassenwollen, so wenden Sie sich an Emissionshändler.com, um ein entsprechendes Angebot anzufordern.

Gerne übernimmt Emissionshändler.com für Sie die Ausarbeitung Ihres Zuteilungsantrags.

Wir sichten und prüfen Ihren letzten Zuteilungsantrag, Ihre Messgeräte, Ihr Anlagenschema, überprüfen Ihre Organisationsmatrix, erstellen einen vollständigen Methodenbericht für Ihre Anlage, schauen uns die Bilanzgrenzen Ihre Anlage an, legen die Zuteilungselemente und deren anzuwendenden Effizienzstandards fest, nehmen eine ausführliche Carbon Leakage Prüfung vor (Bestimmung des NACE-Codes) und Analysieren die Zuteilung auf anzuwendende Kürzungsfaktoren

Nach Eingabe aller notwendigen Daten in das Formular-Management-System (FMS) der DEHSt besprechen wir mit Ihrem Verifizierer den erreichten Stand des Antrages und arbeiten in mehreren Interaktionsrundeneventuelle Änderungswünsche ein.

Nach Übergabe des Bearbeitungsrechts an den Verifizierer übernehmen wir die Begleitung der weiteren Prüfungen innerhalb der von Ihnen ausgewählten Prüforganisation

Der verifizierte Zuteilungsantrag ist letztendlich elektronisch signiert über die virtuelle Poststelle bei der DEHSt einzureichen.

Zur Übernahme der vorgenannten Tätigkeiten erstellt Ihnen Emissionshändler.com® gerne ab dem 30.09.2023 ein Angebot auf pauschaler Basis. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf!