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Registerkontoführung

Die Bevollmächtigten - Das Risiko im Zertifikateregister

Mit der der Erstellung von Emissionsberichten und der Erfüllung von Überwachungspflichten ist es für Sie als Anlagenbetreiber im EU-ETS leider nicht getan. Die Ergebnisse Ihrer Emissionsberichterstattung sind ebenso im Register zu verwalten wie auch der Kauf, Verkauf und die Rückgabe Ihrer Zertifikate. Das Management der Zertifikate sowie ggf. auch der Austausch von Zertifikaten zwischen verschiedenen Registerkonten eines Unternehmens - welches über mehrere Anlagen an einem oder mehreren Standorten verfügt - gehört ebenso zu den Aufgaben.

Voraussetzung für das erfolgreiche Managen Ihres Registerkontos ist das Vorhandensein von voll ausgebildeten und jederzeit verfügbaren Kontobevollmächtigten.

Für die von Ihnen zur Führung des Registerkontos bevollmächtigten Mitarbeiter bedeutet dies einen spürbaren Mehraufwand, da diese ständig das entsprechend nötige Know-how vorhalten müssen, um nicht durch eine fehlerhafte Bedienung des Registers Schäden anzurichten bzw. Terminverzögerungen auszulösen, was wiederum eine Sperrung des Kontos auslösen kann. Neben einer Kontosperrung sind vor allem die von der DEHSt angedrohten Strafsanktionen zu vermeiden, die infolge zu wenig oder nicht rechtzeitig abgegebener Zertifikate 100 Euro pro nicht abgegebenes Zertifikat betragen.

Nach allen Erfahrungen der letzten 15 Jahre ist die Qualität und die Bedienbarkeit des Registersystems der EU so schlecht, dass ein bereits 2016 erstelltes Gutachten zu einem vernichtenden Urteil gekommen ist.

Als Anlagenbetreiber im EU-ETS sind Sie Kontoinhaber eines Registerkontos. Auf diesem Konto halten Sie Zertifikate, beschaffen Sie Zertifikate und geben Sie Zertifikate an das europäische Emissionshandelssystem EU-ETS zurück. Für diese und einige weitere Transaktionen benötigen Sie zwei Kontobevollmächtigte (KB), die nach einem speziellen Zugangsverfahren über ein Sicherheitssystem der EU und einer 2-Kanal-Authentifizierungen in einer speziellen Software ihre Aufgaben verrichten müssen, deren Risiken deutlich über das normale Maß hinausgehen.

Diese KB sind als Ihre festgelegten Vertreter dafür verantwortlich, dass trotz der eher bescheidenen Menüführung und der völlig ungeeigneten Bedienbarkeit des Systems noch einige weitere gesetzliche und administrative Pflichten in Ihrem Registerkonto vorgenommen werden müssen bzw. dass die KB in Ihrem Auftrag notwendige Meldungen über das elektronische Postfach der virtuellen Poststelle (VPS) an die Behörde DEHSt zu übermitteln haben.

Alle vorgenannten Aufgaben und Pflichten bergen ein hohes Risiko in sich, sofern diese nicht rechtzeitig und korrekt - teilweise im 4-Augen-Prinzip - vorgenommen werden.

  • Insofern besteht für Sie die Problematik nicht nur in der Verfügbarkeit Ihrer Bevollmächtigten, sondern insbesondere in deren Wissen und Erfahrung, welches die BV im Umgang mit den diversen Aufgaben rund um das Register ständig einbringen und vorhalten müssen.

Klar ist außerdem, dass wenn Sie diese Risiken minimieren wollen, regelmäßige und qualitativ anspruchsvolle Schulungen und betriebliche Ausfallzeiten Ihre internen Kosten spürbar erhöhen.

Sofern Sie als Kontoinhaber und Verantwortlicher in Ihrem Unternehmen auch der Meinung sind, dass alle Tätigkeiten und Prozesse rund um das Registerkonto im EU-ETS nicht zu Ihrer Kernkompetenz zählen sollten und dass zudem die damit verbundenen hohen Risiken und der Schulungsaufwand für Ihre Bevollmächtigten nicht in Ihren eigenen Händen liegen sollten, vertrauen Sie die Registerkontoführung doch lieber einem langjährig erfahrenen, externen Kontoführer wie Emissionshändler.com an, der Ihnen gerne hier zur Seite steht!

Bei einer Registerkontoführung im EU-ETS bedarf es der Beachtung verschiedenster gesetzlicher Vorgaben, dem Wissens- und Erfahrungsstand der Kontobevollmächtigten (KB) und der Bedienbarkeit eines als schlecht eingestuften IT-Systems, was in der Summe dann für Sie als verantwortlichen Kontoinhaber das hauptsächliche Risiko im nationalen Emissionshandelssystem darstellt.
Betrachtet man dann noch die Problematik der Belastung betrieblicher Mitarbeiter durch zusätzliche Aufgaben und Schulungen, lässt sich in aller Regel eine eigene Registerkontoführung wirtschaftlich nicht mehr darstellen.

Von daher kann es sehr viel Sinn machen, den risikointensiven Prozess der Registerkontoführung im EU-ETS bis zu einem Höchstmaß auf einen externen Spezialisten zu übertragen, der diese Art von Service seit über 15 Jahren im EU-ETS für seine Kunden in vielen Ländern Europas managt.

Gerne bietet Ihnen Emissionshändler.com® seine Leistungen in einem CO2-Konto-Paket an, welches ein Teil unseres CO2-Sorglos-Paketes für Teilnehmer im EU-ETS ist. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf!